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Drei Anekdoten, die die Straf-Unkultur in Fußballverbänden illustrieren, sind mir jüngst zugetragen worden: 1. Holger Speier (Profil auf wkw), ehemaliger Jugendleiter des FC Burgsolms (Hessen), wurde vor zwei Jahren mit 50 Euro belegt, weil er auf einer Verbandssitzung eine flapsige Bemerkung fallen ließ („Wer lesen kann, ist im Vorteil.“), bei der der Kreisjugendwart das Gefühl hatte, sie ginge auf seine Kosten (zurecht übrigens). „Alle haben gelacht“, sagt Speier, „es war ja bloß ein Scherz.“ Daraufhin wurde er gemäß §84 der Strafordnung des Hessischen Fußballverbands des „unsportlichen Verhaltens gegenüber einem Verbandsfunktionär“ bezichtigt. Wie üblich übernahm der Verein die Strafe. Nach kurzer Diskussion, denn bei der Berufung wären 150 € Kosten angefallen. Für den Verlierer, also mit mindestens 99,5 Prozent Wahrscheinlichkeit den FC. „Vorsicht, 50 Euro!“ sei auf Tagungen inzwischen zum geflügelten Wort geworden, wenn jemand andeutet, die Stimme zu erheben.

2. Der Trainer einer Hamburger Amateurmannschaft hat mit mir beim Bier geplaudert: Vor zwei Jahren sei er mit seiner Vereinsdelegation zu einem Termin beim Sportgericht gereist, an dem die Tätlichkeit einer seiner Spieler verhandelt wurde. Verhandelt werden sollte, denn weil sie mit zwei Minuten Verspätung eintrafen, habe das Gericht die Anhörung verweigert. Und eine vierwöchige Sperre ausgesprochen.

3. Eberhard Petri, Abteilungsleiter des westfälischen VfL Kamen, hat mir am Telefon erzählt, dass ein Betreuer der F-Jugend seines Vereins einmal 55 € Strafen verursachte, weil er zu einem Auswärtsspiel aus Versehen die falsche Passmappe mitnahm. Also hatte er 11 falsche Pässe, und 11 mal 5 gibt 55 Euro. Hessen hat für solche Fälle immerhin eine Höchststrafe von 15 Euro festgelegt.

Strafgebühren werden übrigens per Einzugsermächtigung transferiert – zumindest in einigen Ländern. Praktisch. Jedenfalls müsste für jeden Fußballkreis, wo das Geld hinfließt, eine satte Summe zusammenkommen. Wie viel das genau ist und was damit geschieht, weiß man nicht. Die gemeinnützigen Verbände veröffentlichen keine Zahlen. Und sind auch nicht zur Auskunft bereit. Meine Fragen blieben bislang unbeantwortet.

Recht verstanden: Strafe muss auch mal sein, und einen Spielbetrieb mit all seinen Rahmenbedingungen zu organisieren, kostet Geld. Doch die Vereinsleute fühlen sich gegängelt. Ein großes Ärgernis sind beispielsweise die Strafen, die auf der Werbeplattform beim Ergebnisdienst der DFB.net GmbH, der Plattform fussball.de, entfallen. Wenn ein Resultat zu spät gemeldet wird, setzt es teilweise mehr als 25 Euro – selbst für F-Jugendspiele. Dazu später mehr.

Zunächst aber meine Lieblingsstelle, nämlich § 51 der bis vor kurzem gültigen hessischen Strafordnung: „Eine Veränderung des Spielfeldes oder des Platzaufbaus nach Spielbeginn ohne ausdrückliche Zustimmung des Schiedsrichters wird mit Geldstrafe von 30 bis zu 1300 Euro geahndet.“

8 Kommentare

  1. Matze3009 schrieb am 16. August 2009:

    Die Verbände räumen in Sachen Strafen ordentlich ab. Im Fußballbezirk Hochrhein (Südbad. FV) mit rund 120 Vereinen kamen im Spieljahr 07/08 etwa 36.000 Euro an Strafen für Jugend und Aktive zusammen…
    @Burgsolms: Ist das nicht der Heimatverein von Harry Karger (Schädel-Harry)?

  2. Oliver Fritsch schrieb am 16. August 2009:

    Sehr gut, Matze3009. Vielleicht kennst Du auch noch den Burgsolmser Matthias Hagner. War Ende der 90er mal kurz vor der Nationalmannschaft.

    Immerhin 300 Euro pro Verein. Im Durchschnitt. Hat das der Bezirk veröffentlicht?

  3. Frank Thumm (wfv) schrieb am 19. August 2009:

    Lieber Herr Fritsch,

    heute ein paar Anmerkungen zur These, dass gemeinnützige Verbände keine Zahlen veröffentlichen und auch nicht zur Auskunft bereit sind:

    Der wfv hat im Jahr 2008 an Strafen und Verfahrenskosten ganz genau EUR 570.414,97 eingenommen. Die Verfahrenskosten betragen bei den Junioren in der Regel EUR 10, bei den Erwachsenen in der Regel EUR 15. Wenn mündliche Verhandlungen mit Zeugenladungen durchgeführt werden, kann es mehr sein.

    Bei zuletzt 12.646 Mannschaften im Spielbetrieb macht das ca. EUR 45 pro Mannschaft und Saison. In der Saison 2007/08 hatten wir 10.786 Sportgerichtsverfahren in erster Instanz, macht also im Schnitt knapp ein Verfahren pro Mannschaft und Saison.

    Entschieden haben diese gut 10.000 Verfahren ca. 80 ehrenamtliche Sportrichter (alles Vereinsmitglieder), die ihre tatsächlich nachgewiesenen Auslagen (Porto, Telefon, Büroaufwand usw.) erstattet bekommen und EUR 6,50 Tagegeld bei Teilnahme an Fortbildungslehrgängen u. ä. erhalten. Diese aktuellen Zahlen haben wir sämtlich beim Verbandstag am 23.05.2009 in Sindelfingen bekannt gegeben. Der Verbandstag war öffentlich und auch für interessierte Pressevertreter zugänglich.

    Nach unserer Satzung (§ 47 lit. e) sind Geldstrafen und Verfahrenskosten Einnahmequellen, um die Durchführung der Verbandsaufgaben zu finanzieren. Die Alternative wäre, alle Vereine mit Beiträgen und Umlagen gleich zu belasten.

    Unsere Bilanzen, einschließlich Aufwands- und Ertragsrechnungen, der Jahre 2003 bis 2005, waren im Übrigen auch unserer Klage als „Anlagenkonvolut K4“ beigefügt. Daraus ergibt sich doch ganz genau, was an Strafen zum damaligen Zeitpunkt eingenommen wurde – stimmts? Und wie genau gelangt man dann zur pauschalen Verbandsverschwörungseingangsthese?

    Viele Grüße
    Frank Thumm

  4. Holz schrieb am 20. August 2009:

    Zum Thema Ergebnisdienst bei fussball.de, bzw. dem DFBNet, kann ich, als ehrenamtlicher Jugendbetreuer und Vorstandsmitglied eines kleine A-Ligisten, vor Wut kaum vernüftige Sätze bilden. Ich versuche es trotzdem:

    Wie sieht den die Realität eines F-Jugendspiels in der hessischen Provinz aus? Man kommt als Betreuer ein bis zwei Stunden vorher auf den Platz, streut ab, baut die Tore auf, schreibt den Spielbericht, stellt einen Kasten gekühlte Getränke raus, kochte Kaffe und hofft, dass eine anwesende Mutter den Verkauf übernimmt. Später verteilt man die Trikots, spricht mit seiner Mannschaft und los gehts. Nach dem Spiel Platzabbau, Trikots einsammeln und eine Mutter zwecks Reinigung mitgeben, Getränke wegräumen, Spielbericht verschicken, schlußendlich sich nochmal um seine Jungs kümmern. Das jedenfalls ist der Ablauf bei meinen Spielen, die ich als Trainer/Betreuer bestreite, weil mein Sohn kicken will und Trainer rar sind.
    Danach vergesse ich hin und wieder pünktlich das Ergebnis im DFB-Net einzugeben. Dies führt dann zu einer Strafe von 5,00 € und Bearbeitungsgebühr von 15,00 (!) für meinen Verein. Herzlichen Dank!
    Der Verein möchte im Übrigen bei Wiederholung, dass ich die Strafe bezahle. Mach ich doch als engagiertes Mitglied gerne, im Verhältnis zu den Fahrtkosten, die ich selbstverständlich auch selbst trage, macht das den Bock nicht mehr fett! Das nenn ich dann mal Förderung des Ehrenamtes durch den DFB!

    Nun noch eine kurze Geschichte zum Thema Strafen durch Bezirk:
    Ein Zuschauer unseres Vereins wurde vor wenigen Jahren ausfällig gegenüber einem Schiedsrichter, er rief wörtlich „Da hast du uns schön verpfiffen, dir müsste man auf die Fresse hauen“. Ergebnis: Strafe für den Zuschauer durch den Bezirksrechtsausschuß: 575,00[!) und den Verein 150,00€. Die Strafe wurde natürlich direkt vollständig in Höhe von 725,00 € beim Verein eingezogen. Da kann man sich als Verein glücklich schätzen, wenn man Fans wie diesen Mann hat, der dem Verein den Schaden ersetzte. Ich möchte klarstellen, dass das Verhalten des Fans keinesweg in Ordnung war, halte die Strafe, die im schriftlichen Verfahren erging, allerdings für völlig überzogen. Sieht das jemand anders?

  5. Oliver Fritsch schrieb am 20. August 2009:

    Mag etwas pauschal geurteilt sein. Dass Sie hier so vorpreschen, ehrt Sie, Herr Thumm. Viele Funktionäre mauern jedenfalls, wenn sie gefragt werden. Das ist meine Erfahrung als Journalist und als Gesprächspartner von Vorständen. Aber auch als Vorstandsmitglied, das ich mal war, irgendwann in den 90ern. (Bevor Rainer Koch wieder auf Ideen kommt – es war eine ehrenamtliche Tätigkeit.) Verschwörungstheorie geht anders.

    Mit diesen Einnahmen lässt sich jedenfalls gut Prozesse führen. Ach, ich vergaß, es fließt ja alles wieder zurück an die Vereine.

    @Holz: Alle Vereinsleute, mit denen ich über dieses Thema spreche, denken so wie Sie. Alle.

  6. Jochen Keutel schrieb am 20. August 2009:

    2 Bemerkungen von mir:

    1. Aus meiner Sicht ist das ganze Thema „Geld und fussball.de“ ein Unding. Früher gab es keinen Ergebnisdienst der Verbände – nur private Seiten, auf denen Enthusiasten Ergebnisse sammelten. Jetzt gibt es einen Ergebnisdienst der Verbände: DFBnet. Die Ergebnisse werden an die Telekom verkauft, damit sie damit die Seite fussball.de attraktiv machen.
    D.h. DFB/Verbände bekommen einerseits von der Telekom Geld. (Vielleicht kann uns Herr Thumm – danke übrigens für die Offenheit bzgl. der Zahlen – auch diese Zahl sagen?) DFB/Verbände bekommen aber auch von den Vereinen Geld – die Strafen eben für zu späte Ergebniseingabe. (Herr Thumm: Haben Sie die eingenommenen Strafgelder untergliedert – d.h. speziell: Wieviel kommt da bzgl. Ergebnisdienst zusammen?)

    Zusammenfassung: Die Vereine haben die ganze Arbeit, und DFB/Verbände verdienen. Auch ich weiß nichts von einem Rückfluss an die Vereine.

    2. Vielleicht können wir diese Stelle dazu nutzen, mal die verschiedenen Strafen in den Bundesländern zusammenzutragen.

    Ich fange mal mit Berlin an:

    Männer:
    – Fehlende Eintragungen im Spielbericht: einmalig 5 €
    – fehlender Spielerpass: je 5 €
    – Spielen einer Mannschaft ohne Rückennummern: 10 €
    – Nichtantreten einer Mannschaft: 30 €
    – Nichtantreten einer Mannschaft innerhalb der
    letzten vier Spieltage einer Saison: pro Spiel 75 €
    – unbegründete Spielumlegung sowie Spielumlegung
    ohne Zustimmung des Staffelleiters: 30 €
    – fehlende Eingabe in das Online-System
    (maximal jedoch 5,00 € je Spieltag / Verein) pro Mannschaft 1,00 €
    – fehlende Eingabe im Online-System (DFBnet)
    (alle Spiele der vergangenen Woche, deren
    Ergebnisse nicht bis Sonntag 24.00 Uhr gemeldet
    wurde) je Spiel 5,00 €

    Jugend:

    so wie oben; Ausnahmen:

    – Wegen des Fehlens des Spielerpasses jeweils 2,50 €
    – Verwaltungsgebühr für Mannschaften, die nach dem 1. August (17-2007/2010) abgemeldet oder gestrichen werden 60,- €
    – Wegen Fehlens oder nicht fristgemäßer Abgabe des Spielberichtsbogens 5,- €

  7. investing schrieb am 19. Dezember 2015:

    investing

    Strafen in Fußballverbänden: Vorsicht, 50 Euro! | Blog für den kritischen Fußballfreund

  8. Partnerprogramm Euroslots Casino schrieb am 4. November 2018:

    Servus und besten Dank! Du schreibst mir aus dem Gemüt.

    Schade das ich Deinen Weblog jetzt erst gefunden habe,
    aber ich werde diesen ganz bestimmtl abonieren. Deine Beiträge sind echt gut und sehr brauchbar!

    Beste Grüße

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